Ein halbes Jahr nach den milden Strafen für die Plünderung des historischen Grünen Gewölbes in Dresden ist es nun amtlich. Die Steuerzahler müssen in die Tasche greifen – und zwar an die Remmos, und das in Millionen-Höhe! Laut exklusiven Informationen von BILD ist der Freistaat Sachsen mit seinen Beschwerden gegen die hohen Kosten für die Pflichtverteidiger im 113,8-Millionen-Prozess gescheitert und muss daher zahlen.
Im November 2019 gelang es den Remmos in einem spektakulären Einbruch, die wertvollsten Juwelen Sachsens aus dem Dresdner Schloss zu stehlen. Die Polizei schlug im November 2020 mit einer Mega-Razzia in Berlin zurück und verhaftete nach und nach sechs Clan-Mitglieder. Im Dezember 2022 handelten Clan-Anwälte einen zweifelhaften Deal mit der Justiz aus – Strafrabatt gegen Rückgabe einiger Schmuckstücke und ein Geständnis. Im Mai 2023 ergingen dann fünf milde Urteile des Dresdner Landgerichts und für einen Remmo sogar ein Freispruch.
Der Streit um die Kosten für das aufwendige Verfahren hat begonnen, da diese sich aus dem Wert der Millionen teuren Juwelen berechnen. Das Landgericht Dresden bestätigte gegenüber BILD, dass die Beschwerde des Bezirksrevisors gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes im Strafverfahren vom Oberlandesgericht Dresden zurückgewiesen wurde. Die Rüge des Freistaats gegen die Kostenentscheidung im Adhäsionsverfahren wurde als unzulässig verworfen. Laut Gerichtssprecherin Corinna Michaelis ist diese Entscheidung nach herrschender Meinung unanfechtbar.
Die zwölf Remmo-Anwälte (sechs Angeklagte hatten je zwei Pflichtverteidiger) haben Anspruch auf jeweils 120.081,71 Euro für das Strafverfahren. Zusätzlich sollen sie für das gescheiterte Adhäsionsverfahren noch einmal 240.139,62 Euro erhalten. Es wird erwartet, dass der Freistaat Sachsen genau 3.842.376,72 Euro an die Remmos zahlen muss. Der Versuch, das zu zahlende Geld mit der Schadensersatzforderung aufzurechnen, wird voraussichtlich scheitern.
Nun muss der Freistaat Sachsen in einem weiteren aufwendigen Zivilprozess die fünf verurteilten Remmos verklagen. Ihre Strafen sind noch nicht rechtskräftig, und der Bundesgerichtshof prüft derzeit die Revisionsanträge der Clan-Anwälte. Es wird jedoch befürchtet, dass enorme Prozesskosten auf den Freistaat zukommen könnten, und am Ende ist unklar, ob bei den offiziell nahezu mittellos geltenden Tatbeteiligten überhaupt etwas zu holen ist. Rechtsexperte Gerhard Rahn erkennt Verfahrensfehler beim Freistaat und hält das eingeleitete Adhäsionsverfahren für unnötig. Es bleibt ein komplizierter Rechtsstreit um Millionenwerte und die Schadensersatzforderung in einem der aufsehenerregendsten Kriminalfälle Deutschlands.